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OLG Hamburg, 16.05.2002 - 6 U 139/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines multimodalen Frachtführers für die Beschädigung der transportierten Ware; Anwendbarkeit deutschen Rechts bei einem Frachtverkehr mit ausländischem Einschlag; Mangelnde Feststellbarkeit des Beschädigungsorts; Einstandspflicht für ein Abhandenkommen zwischen ...
- rabüro.de
Zur Haftung für Schadensfall mit unbekanntem Schadensort beim multimodalen Transport in die kirgisische Republik
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 452
Haftung des Frachtführers bei unbekanntem Schadensort - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.07.2001 - 411 O 212/00
- OLG Hamburg, 16.05.2002 - 6 U 139/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 51/81
Transport einer automatischen Nähmaschine für industrielle Verwertung; …
Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2002 - 6 U 139/01
Hier waren der Anfangs- und der Endtransport von der Beklagten bzw. der Nebenintervenientin durchzuführen, so dass eine autonome Anwendung der CIM mangels Eröffnung des persönlichen Anwendungsbereichs ausscheidet (vgl. Senat, Urteil vom 09.07.1981 - 6 U 51/81, TranspR 1981, 94).